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Hösel GmbH

Industrieunternehmen, Meta-Produkten, Reinigungsanlagen..., Optionale, Kontenübersicht, Werbeerlebnis, Zahlungsdienste, Personalisiere, Berufsgenossenschaft
Adresse / Anfahrt
Max-Eyth-Straße 2
75443 Ötisheim
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-10-01:
Bestellt als Geschäftsführer: Hösel, Volker, Pforzheim, *06.09.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hösel, Jürgen, Pforzheim, *18.04.1974.

2011-12-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Hösel, Jürgen, Pforzheim, *18.04.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hösel, Jürgen, Pforzheim, *18.04.1974.

2014-11-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.

2016-04-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und § 8 (Vorkaufsrecht) beschlossen.

2017-12-07:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 mit Nachtrag vom 07.09.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.08.2017 und 23.10.2017 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EMO Oberflächentechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung", nunmehr "HEMO GmbH", Bretten (Amtsgericht Mannheim HRB 240258) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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