Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Hülswitt GmbH

Druckservice, Huelswitt, B&W..., Digitaldruckangebot, Druckbetriebe, Druckereibetrieben, Gewerbekomplex, Hochleistungsmaschinen, Produktionsflexibilität, Sicherheitsfrage, Bleib
Adresse / Anfahrt
Neckarstraße 9
45768 Marl
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 1903
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-30:
Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Icking, Werner, Druckereikaufmann, Dorsten, *29.01.1939, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-11-05:
Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Icking, Werner, Druckereikaufmann, Dorsten, *29.01.1939, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-11-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Ziff. 3 (Geschäftsjahr, Dauer des Geschäftsjahres, Bekanntmachung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Neckarstraße 9, 45768 Marl.

2013-05-02:
von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Icking, Werner, Druckereikaufmann, Dorsten, *28.01.1939, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 / 15.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2020 / 15.09.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2020 / 15.09.2020 mit der System Werbung Produktion GmbH mit Sitz in Marl verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing