2016-06-07: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Atenser Allee 19, 26954 Nordenham. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Wührmann & Schröder Geschäftsführungs-GmbH, Nordenham (Amtsgericht Oldenburg HRB 210969), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-04-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.01.2017 mit der Wührmann Elektrotechnik OHG mit Sitz in Nordenham verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.