2011-03-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2011. Geschäftsanschrift: Alsterdorfer Str. 218, 22297 Hamburg. Gegenstand: der Betrieb einer Werkstatt für Kleinreparaturen am Pkw und die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hilke, Falco, Hamburg, *06.09.1978; Schultze, Sven, Hamburg, *22.11.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-09-18: Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr der Betrieb einer Werkstatt für Kleinreparaturen am Pkw, Unfallreparaturen, Kfz-Lackierungen, Instandsetzung von Unfallfahrzeugen und die dazugehörigen Lackierungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
2020-12-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HTU GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.