Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

H-Hotels AG

Hotel, Bar, H+ Hotel Goslar hplusgoslar..., H2 Hotel Berlin Alexanderplatz, Residenzschloss, Hotelresort, Königshof Health, Gesamtbewertungen, HYPERION Hotel, HYPERION Hotel Dresden, Gaumenfreund, Veranstaltungspartner
Adresse / Anfahrt
Braunser Weg 12
34454 Bad Arolsen
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-26:
Die Hauptversammlung vom 28.07.2004 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) , 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 4 (Grundkapital) und mit ihr die die Umstellung des Grundkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 6.612,44 EUR beschlossen. Die Hauptversammlung vom 31.08.2004 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 300.000 EUR auf 460.000 EUR und zugleich die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen . Neue Firma: Hospitality Alliance Aktiengesellschaft. Neuer Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Touristik, die Verwaltung und der Besitz von Beteiligungen an hotelmäßig und touristisch genutzten Objekten sowie deren Beratung. Die Gesellschaft ist befugt, alle Handlungen vorzunehmen, die mit der Anmietung, dem Ankauf, dem Management von Hotels und Feriendörfern und mit allen Marketing-, PR- und sonstigen Werbemaßnahmen für touristische Objekte aller Art in Zusammenhang stehen.

2007-07-30:
Nicht mehr Vorstand: Weyhausen, Frank, Delmenhorst, *04.12.1958.

2009-08-25:
Geschäftsanschrift: Braunser Weg 12, 34454 Bad Arolsen. Bestellt als Vorstand: Galic, Marijan, Königstein im Taunus, *25.03.1972.

2012-07-20:
Die Hauptversammlung vom 29.03.2012 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 306612,44 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden.

2013-06-24:
Bestellt als Vorstand: von Reitzenstein, Andreas, Hamburg, *09.06.1971.

2014-02-04:
Nicht mehr Vorstand: Nieding, Bernd, Sehnde, *28.01.1961.

2014-08-15:
Die Hauptversammlung vom 09.07.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: H-Hotels AG.

2014-08-15:
Die Hauptversammlung vom 05.12.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 6.612,44 EUR sowie die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 160.000,00 EUR.

2017-10-05:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2017-12-14:
Mit der Hospitality Alliance GmbH, München (Amstgericht München, HRB 230214) als herrschendem Unternehmen ist am 13.11.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 27.11.2017 bzw. 07.12.2017 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2020-10-27:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.10.2020 im Wege des Formwechsels in die H-Hotels GmbH mit Sitz in Bad Arolsen (Amtsgericht Korbach, HRB 2298) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.