2005-10-14: Mit der H. Borcherding Holding GmbH in Hille (AG Bad Oeynhausen HRB 5195) als herrschendem Unternehmen ist am 27.06.2005 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 zugestimmt.
2005-10-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2005. Gegenstand: Kabel- und Rohrleitungsbau, Tief- u. Kanalbau, Pflasterungen und Baustoffhandel nebst allen damit verbundenen Geschäften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Borcherding, Hartmut, Hille, *27.03.1951, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Borcherding, Helga, Hille, *29.09.1953.
2014-11-19: Der mit der H. Borcherding Holding GmbH in Hille (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 5195) am 27.06.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.10.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2014 hat der Änderung zugestimmt.
2014-12-05: Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Alter Postweg 3, 32479 Hille.
2018-01-05: Bestellt als Geschäftsführer: Vorrath, Tilo, Hille, *14.04.1987, einzelvertretungsberechtigt. Nach Erweiterung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Borcherding, Hartmut, Hille, *27.03.1951, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-05-05: Änderung zur Geschäftsanschrift: Alter Postweg 5, 32479 Hille.
2021-01-06: Der mit der H. Borcherding Holding GmbH in Hille (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 5195) am 27.06.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 31.12.2020 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.