2006-07-13: Die Gesellschafterversammlung hat am 19.06.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 70.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 35.790,43 um EUR 14.109,57 auf EUR 49.900,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital/Stammeinlagen),§ 9 (Gesellschafterversammlung) und § 11 (Allgemeine Bestimmungen) zu ändern. 49.900,00 EUR.
2006-08-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2006 mit der HRL Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 8558) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-08-24: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2006 hat das Stammkapital um 100,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fr. Klophaus GmbH & Co KG (Amtsgericht Wuppertal HRA 7365) erhöht und § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages geändert. 50.000,00 EUR.
2006-09-14: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2006 hat § 1 Abs. (1) (Firma) des Gesellschftsvertrages geändert. Neue Firma: H. Lauterbach & Fr. Klophaus GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2006 mit der Fr. Klophaus GmbH & Co KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRA 7365) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-02-09: Geschäftsanschrift: Buchenhofener Str. 1, 42329 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Lauterbach, Hans Reiner, Wuppertal.
2017-03-20: Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 , § 8 (Jahresabschluß - Gewinnverwendung), § 10 (Auszahlung des Abfindungsguthabens), § 11 (Allgemeine Bestimmungen) und § 12 (Schlußbestimmung) beschlossen.