2008-09-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2008. Gegenstand: Betrieb eines Landhandelsunternehmens. Stammkapital: 1.180.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hinrich, Johann, Neuenkirchen-Vörden, *24.07.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der H. Thamann & Leiber & Co. Kommanditgesellschaft, Neuenkirchen (Amtsgericht Oldenburg HRA 110181) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2008-10-10: Geändert, nun: Der name des Geschäftsführers lautet korrekt: Thamann, Johann Hinrich, Neuenkirchen-Vörden, *24.07.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2020 mit der Landhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Neuenkirchen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-02-12: Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2020 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 9 a beschlossen.