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HADES Software GmbH

Friedhofsverwaltung, Friedhofssoftware, .GmbjL..., Nünnin, Friedhofslageplan, Friedhofssektor, Friedhofsverwaltungsverfahren, FRIEDA, Funktionale
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Jacksonring 15
48429 Rheine
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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-13:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.03.2007 mit der Emons & Partner Beratung für Datenverarbeitung GmbH mit Sitz in Rheine (AG Steinfurt HRB 4922) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-10-26:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lagemann, Heinz, Hörstel, *07.09.1942.

2020-12-16:
Einzelprokura: Hintze, Christian, Rheine, *02.06.1987; Lagemann, Simone, Rheine, *14.01.1976. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2020 mit der Frieda GmbH mit Sitz in Rheine verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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