2014-06-17: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Steuerberater in einer Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesetzes. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Beutel, Hans, Steuerberater, Hamburg, *24.04.1948; Hagemann, Thomas, Steuerberater, Seevetal, *22.03.1965.