2006-11-02: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Berufsausübung auf sämtlichen Gebieten, zu denen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nach dem Berufs- und Standesrecht zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zugelassen sind. Vorbehaltsaufgaben für Wirtschaftsprüfer werden von den Partnern mit der entsprechenden Qualifikation persönlich und unmittelbar wahrgenommen. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dr. Braune, Michael, Steuerberater, Leipzig, *30.05.1956; Decker, Bernhard, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Leipzig, *06.09.1959; Hager, Frank-Thoralf, Rechtsanwalt, Leipzig, *20.03.1962; Hieke, Matthias, Rechtsanwalt, Leipzig, *28.08.1963; Richter, Ulla, Rechtsanwältin, Leipzig, *10.04.1966; Tauche, Kathleen, Steuerberaterin, Leipzig, *02.04.1972; Zebisch, Mirko, Rechtsanwalt, Leipzig, *18.02.1962; Zirnstein, Falk, Rechtsanwalt, Leipzig, *18.08.1963.
2008-07-31: Der Name der Partnerschaft ist geändert in: HAGER Partnerschaft Rechtsanwälte. Geänderter Gegenstand: Berufsausübung auf sämtlichen Gebieten, zu denen Rechtsanwälte nach dem Berufs- und Standesrecht zur gemeinschaftlichen Beraufsausübung zugelassen sind. Ausgeschieden: Partner: Dr. Braune, Michael, Steuerberater, Leipzig, *30.05.1956; Decker, Bernhard, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Leipzig, *06.09.1959; Tauche, Kathleen, Steuerberaterin, Hamburg, *02.04.1972. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme einen Teil des Vermögens als Gesamtheit gemäss Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 20.12.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag auf die BRAUNE DECKER TAUCHE Steuerberater-Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig PR 127) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2013-12-27: Neuer Name: HAGER Rechtsanwälte PartG mbB. Der Name der Partnerschaft ist geändert.