2021-05-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.1988, zuletzt geändert am 23.11.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 43943) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Platz 6, 81829 München. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf von Hausgeräten, Zubehör und Ersatzteilen sowie An- und Verkauf von Maschinen, elektrischen und elektronischen Apparaten jeder Art, sowie Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte, sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen. Stammkapital: 2.000.000,00 DEM. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Levit, Semmy, Peschiera Borromeo / Italien, *04.11.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Wittling, Thomas, Oberasbach, *26.05.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-10-14: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Levit, Semmy, Peschiera Borromeo / Italien, *04.11.1971. Bestellt: Geschäftsführer: Sun, Shubao, Monza / Italien, *16.08.1977, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-18: Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: HAIER Germany GmbH. Die Haier Deutschland GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 255974) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.