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HANNIG-KÖHLER-Hotelbetriebsgesellschaft mbH

Hotel, Amerika Aufbewahrungsfrist, Amerika Datenempfänger..., Anzeigentechnologie, Aufbewahrungsfrist Löschung, Betrug und Missbrauch, Click Bid, Click Bid Manager, DoubleClick Advertising
Adresse / Anfahrt
Hohenstaufenring 56
50674 Köln
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-02:
Vom Amts wegen eingetragen entsprechend § 67 Abs. 2 BGB: Bestellt als Notgeschäftsführer: Köhler, Maren, Köln, *23.03.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-09-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Köhler, Gabriele.

2010-10-04:
Nicht mehr Notgeschäftsführer, nunmehr Geschäftsführer: Köhler, Maren, Köln, *23.03.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Köhler, Maren, Köln, *23.03.1982. Bestellt als Geschäftsführer: Piontek, Michael, Köln, *10.04.1959, einzelvertretungsberechtigt.

2021-12-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Köhler-Hotel-Betriebsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.