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HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH
22297 HamburgDE
2x Adresse:
Turmweg 17
20148 Hamburg
Heilbronner Straße 28
70191 Stuttgart
Turmweg 17
20148 Hamburg
Heilbronner Straße 28
70191 Stuttgart
mind. 108 Mitarbeiter
Gründung 1969
Gründung 1969
49x HR-Bekanntmachungen:
2006-03-06:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gminder, Gerhard, Ammersbek, *03.07.1955.
2006-07-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 14, 15 und 20 (Bekanntmachungen) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.
2006-09-19:
Bestellt Geschäftsführer: Brinckmann, Nicholas, Hamburg, *26.02.1966, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
2007-09-27:
Prokura erloschen Köhler, Peter, Hamburg, *15.07.1944.
2008-10-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 3 (Gegenstand), 13, 14 und 15. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, a) die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen gemäß §§ 46 bis 65 InvG, b) die Verwaltung von Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 9 sowie 95 Abs. 5a InvG erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt, c) die Verwaltung von Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG, d) die Verwaltung von Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 66 bis 82 InvG, e) die Verwaltung von Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG, f) die Verwaltung von Sonstigen Sondervermögen gemäß §§ 90g bis 90k InvG, g) die Verwaltung von Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken gemäß § 113 InvG, h) die Verwaltung von Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG in der Form von Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken, i) die Verwaltung von fremdverwalteten lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um Investmentvermögen im Sinne der Buchstaben a), e), f), g) und h) handelt, j) die Verwaltung von fremdverwalteten lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um Investmentvermögen im Sinne des Buchstabes b) handelt, sofern für Rechnung dieser Sondervermögen abweichend von Buchstabe b) keine Vermögensgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 5 und 6 InvG erworben werden sowie k) die individuelle Vermögensverwaltung gemäß § 7 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 InvG und die jeweilige Anlageberatung. Daneben darf die Gesellschaft folgende Nebendienstleistungen erbringen: - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, - den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder die nach §§ 130 bis 140 InvG öffentlich vertrieben werden dürfen, - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 InvG und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 4 lnvG mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage). und mit dem lnvestmentgesetz unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Nagel, Dorothee, Hamburg, *01.02.1966; Pohlmann, Marina, Hamburg, *20.09.1962; Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *26.03.1970; Wolfensberger, Hanno, Ahrensburg, *16.05.1964.
2009-06-17:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2010-06-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 14 (Aufsichtsrat) und 15 beschlossen. Geschäftsanschrift: Kapstadtring 8, 22297 Hamburg.
2010-10-20:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Petersen, Philipp, Hamburg, *06.11.2972; Zabel, Dirk, Norderstedt, *25.04.1972. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Averbeck, Martina, Hannover, *17.05.1970; Breiholz, Heiko, Horst, *22.08.1967; Kruse, Erhard Werner, Geesthacht; Löschen, Jörg, Buxtehude, *14.06.1960; Meyer, Birgit, Hamburg, *03.07.1965; Normann, Jens-Peter, Winsen, *09.03.1958; Petersdorff, Ralph, Rellingen, *19.04.1966; Seitz, Wolff, Rechtsanwalt, Reinbek, *26.02.1970.
2010-11-19:
Prokura berichtigt (Geburtsdatum), nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Petersen, Philipp, Hamburg, *06.11.1972.
2010-12-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Gegenstand) und 14 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, a) die Verwaltung von Sondervermögen im Sinne des § 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 lnvG sowie b) die Verwaltung von fremdverwalteten lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG. Daneben darf die Gesellschaft folgende Nebendienstleistungen erbringen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (individuelle Vermögensverwaltung), - die Verwaltung einzelner in Immobilien angelegter Vermögen für andere sowie die Anlageberatung, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen lnvestmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, - den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder die nach § 130 bis 140 lnvG öffentlich vertrieben werden dürfen, - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes und - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 lnvG und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 4 InvG mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage) und sonstige mit dem lnvestmentgesetz unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten.
2011-05-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 beschlossen.
2012-01-12:
Bestellt Geschäftsführer: Zabel, Dirk, Norderstedt, *25.04.1972, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Prokura erloschen Zabel, Dirk, Norderstedt, *25.04.1972.
2012-02-17:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Lenschow, Gerhard Günter Herbert, Dipl.-Volkswirt, Bargteheide. Prokura erloschen Breiholz, Heiko, Horst, *22.08.1967; Kruse, Erhard Werner, Geesthacht.
2012-07-06:
Prokura erloschen Pohlmann, Marina, Hamburg, *20.09.1962. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Müller, Carmen, Ratzeburg, *02.04.1978.
2012-08-20:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Tuttas, Lothar, Großhansdorf, *12.05.1952.
2013-03-06:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gersdorf, Maike, Hamburg, *07.07.1972.
2013-10-18:
Prokura erloschen Normann, Jens-Peter, Winsen, *09.03.1958.
2013-11-12:
Prokura erloschen Wolfensberger, Hanno, Ahrensburg, *16.05.1964.
2013-12-09:
Mit der SIGNAL IDUNA Holding Aktiengesellschaft, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 19076) als herrschendem Unternehmen ist am 18.11./28.11.2013 ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2014-01-22:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Taylor, Jason, Hamburg, *13.11.1971.
2014-03-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 3 (Gegenstand). Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 LV.m. § 192 ff. KAGB, Gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB, Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, Dach-Hedgefonds gemäß § 225 ff. KAGB, lmmobilien-Sondervermögen gemäß § 230 ff. KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspie lraum (individuelle Vermögensverwaltung), die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
2014-04-30:
Der Gegenstand lautet richtig: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß § 225 ff. KAGB, - lmmobilien-Sondervermögen gemäß § 230 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
2014-10-21:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Zabel, Dirk, Norderstedt, *25.04.1972. Prokura erloschen Gersdorf, Maike, Hamburg, *07.07.1972.
2014-10-29:
Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem der Prokuristen Ralph Petersdorff oder Boris Wetzk; mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Meyer, Birgit, Hamburg, *03.07.1965. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit der Prokuristin Birgit Meyer; mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Petersdorff, Ralph, Rellingen, *19.04.1966; Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *26.03.1970.
2015-07-13:
Bestellt Geschäftsführer: Drießen, Marc, Hamburg, *05.10.1974, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem der Prokuristen Dorothee Nagel, Philipp Petersen oder Jason Taylor: Averbeck, Martina, Hannover, *17.05.1970. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder der Prokuristin Martina Averbeck: Nagel, Dorothee, Hamburg, *01.02.1966; Petersen, Philipp, Hamburg, *06.11.1972; Taylor, Jason, Hamburg, *13.11.1971. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Meyer, Birgit, Hamburg, *03.07.1965; Petersdorff, Ralph, Rellingen, *19.04.1966; Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *26.03.1970. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2015-12-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kurianowicz, Piotr, Hamburg, *10.12.1974; Pauls, Claudia, Hamburg, *28.06.1979.
2016-01-07:
Wohnort berichtigt, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Pauls, Claudia, Uetersen, *28.06.1979.
2016-07-12:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wendt, Christina, Frankfurt am Main, *05.08.1972.
2016-10-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Anderson, Dennis, Hamburg, *07.07.1981.
2017-01-03:
Prokura erloschen Müller, Carmen, Ratzeburg, *02.04.1978. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kaden, Jörg, Wiesbaden, *09.08.1967.
2017-01-13:
Prokura erloschen Anderson, Dennis, Hamburg, *07.07.1981; Averbeck, Martina, Hannover, *17.05.1970; Kurianowicz, Piotr, Hamburg, *10.12.1974; Nagel, Dorothee, Hamburg, *01.02.1966; Petersen, Philipp, Hamburg, *06.11.1972; Taylor, Jason, Hamburg, *13.11.1971.
2017-07-19:
Prokura erloschen Wendt, Christina, Frankfurt am Main, *05.08.1972.
2017-12-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und die Streichung des Abs. 7 des § 14 beschlossen. 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände und Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Pingel, Falko, Norderstedt, *17.04.1979.
2018-04-24:
Prokura erloschen Seitz, Wolff, Rechtsanwalt, Reinbek, *26.02.1970; Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *26.03.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Brinks, Oliver, Rellingen, *20.09.1967.
2019-04-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Ahrens, Bianca, Hamburg, *20.06.1977; Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *07.10.1967.
2019-05-21:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Drießen, Marc, Hamburg, *05.10.1974.
2019-06-17:
Prokura erloschen Kaden, Jörg, Wiesbaden, *09.08.1967.
2019-07-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches . Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB,- - Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KA GB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AlF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AlF bereits beteiligt ist, - Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände und Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der Spezial-AlF bereits beteiligt ist, - Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AlF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AlF bereits beteiligt ist." 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
2019-07-10:
Bestellt Geschäftsführer: Wibbeke, Ludger Bernhard, Bergisch Gladbach, *26.03.1967, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
2019-09-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kracke, Jannes Christian, Hamburg, *30.10.1978.
2019-12-05:
Berichtigt bzw. ergänzt, nun: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
2020-01-09:
Prokura erloschen Dr. Ahrens, Bianca, Hamburg, *20.06.1977.
2020-04-23:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2020-05-14:
Bestellt Geschäftsführer: Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *07.10.1967, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Prokura erloschen Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *07.10.1967.
2021-03-29:
Prokura erloschen Löschen, Jörg, Buxtehude, *14.06.1960.
2021-05-03:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *07.10.1967.
2021-09-13:
Geändert , nun Geschäftsführer: Wibbeke, Ludger Bernhard, Hamburg, *26.03.1967, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Prokura erloschen Brinks, Oliver, Rellingen, *20.09.1967.
2021-09-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Beneke, Bastian, Hamburg, *08.04.1986; Kruse, Stefanie, Hamburg, *29.01.1984; Thevajegan, Stefan, Hamburg, *29.07.1986.
2022-07-04:
Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kruse, Stefanie, Hamburg, *29.01.1984; Pauls, Claudia, Krempe, *28.06.1979. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem der Prokuristen Frau Stefanie Kruse oder Frau Claudia Pauls mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Beneke, Bastian, Hamburg, *08.04.1986; Kracke, Jannes Christian, Hamburg, *30.10.1978; Meyer, Birgit, Hamburg, *03.07.1965; Petersdorff, Ralph, Rellingen, *19.04.1966; Pingel, Falko, Norderstedt, *17.04.1979; Thevajegan, Stefan, Hamburg, *29.07.1986.
2006-03-06:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gminder, Gerhard, Ammersbek, *03.07.1955.
2006-07-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 14, 15 und 20 (Bekanntmachungen) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.
2006-09-19:
Bestellt Geschäftsführer: Brinckmann, Nicholas, Hamburg, *26.02.1966, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
2007-09-27:
Prokura erloschen Köhler, Peter, Hamburg, *15.07.1944.
2008-10-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 3 (Gegenstand), 13, 14 und 15. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, a) die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen gemäß §§ 46 bis 65 InvG, b) die Verwaltung von Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 9 sowie 95 Abs. 5a InvG erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt, c) die Verwaltung von Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG, d) die Verwaltung von Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 66 bis 82 InvG, e) die Verwaltung von Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG, f) die Verwaltung von Sonstigen Sondervermögen gemäß §§ 90g bis 90k InvG, g) die Verwaltung von Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken gemäß § 113 InvG, h) die Verwaltung von Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG in der Form von Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken, i) die Verwaltung von fremdverwalteten lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um Investmentvermögen im Sinne der Buchstaben a), e), f), g) und h) handelt, j) die Verwaltung von fremdverwalteten lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um Investmentvermögen im Sinne des Buchstabes b) handelt, sofern für Rechnung dieser Sondervermögen abweichend von Buchstabe b) keine Vermögensgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 5 und 6 InvG erworben werden sowie k) die individuelle Vermögensverwaltung gemäß § 7 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 InvG und die jeweilige Anlageberatung. Daneben darf die Gesellschaft folgende Nebendienstleistungen erbringen: - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, - den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder die nach §§ 130 bis 140 InvG öffentlich vertrieben werden dürfen, - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 InvG und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 4 lnvG mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage). und mit dem lnvestmentgesetz unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Nagel, Dorothee, Hamburg, *01.02.1966; Pohlmann, Marina, Hamburg, *20.09.1962; Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *26.03.1970; Wolfensberger, Hanno, Ahrensburg, *16.05.1964.
2009-06-17:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2010-06-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 14 (Aufsichtsrat) und 15 beschlossen. Geschäftsanschrift: Kapstadtring 8, 22297 Hamburg.
2010-10-20:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Petersen, Philipp, Hamburg, *06.11.2972; Zabel, Dirk, Norderstedt, *25.04.1972. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Averbeck, Martina, Hannover, *17.05.1970; Breiholz, Heiko, Horst, *22.08.1967; Kruse, Erhard Werner, Geesthacht; Löschen, Jörg, Buxtehude, *14.06.1960; Meyer, Birgit, Hamburg, *03.07.1965; Normann, Jens-Peter, Winsen, *09.03.1958; Petersdorff, Ralph, Rellingen, *19.04.1966; Seitz, Wolff, Rechtsanwalt, Reinbek, *26.02.1970.
2010-11-19:
Prokura berichtigt (Geburtsdatum), nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Petersen, Philipp, Hamburg, *06.11.1972.
2010-12-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Gegenstand) und 14 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, a) die Verwaltung von Sondervermögen im Sinne des § 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 lnvG sowie b) die Verwaltung von fremdverwalteten lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG. Daneben darf die Gesellschaft folgende Nebendienstleistungen erbringen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (individuelle Vermögensverwaltung), - die Verwaltung einzelner in Immobilien angelegter Vermögen für andere sowie die Anlageberatung, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen lnvestmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, - den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder die nach § 130 bis 140 lnvG öffentlich vertrieben werden dürfen, - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes und - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 lnvG und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 4 InvG mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage) und sonstige mit dem lnvestmentgesetz unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten.
2011-05-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 beschlossen.
2012-01-12:
Bestellt Geschäftsführer: Zabel, Dirk, Norderstedt, *25.04.1972, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Prokura erloschen Zabel, Dirk, Norderstedt, *25.04.1972.
2012-02-17:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Lenschow, Gerhard Günter Herbert, Dipl.-Volkswirt, Bargteheide. Prokura erloschen Breiholz, Heiko, Horst, *22.08.1967; Kruse, Erhard Werner, Geesthacht.
2012-07-06:
Prokura erloschen Pohlmann, Marina, Hamburg, *20.09.1962. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Müller, Carmen, Ratzeburg, *02.04.1978.
2012-08-20:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Tuttas, Lothar, Großhansdorf, *12.05.1952.
2013-03-06:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gersdorf, Maike, Hamburg, *07.07.1972.
2013-10-18:
Prokura erloschen Normann, Jens-Peter, Winsen, *09.03.1958.
2013-11-12:
Prokura erloschen Wolfensberger, Hanno, Ahrensburg, *16.05.1964.
2013-12-09:
Mit der SIGNAL IDUNA Holding Aktiengesellschaft, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 19076) als herrschendem Unternehmen ist am 18.11./28.11.2013 ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2014-01-22:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Taylor, Jason, Hamburg, *13.11.1971.
2014-03-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 3 (Gegenstand). Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 LV.m. § 192 ff. KAGB, Gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB, Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, Dach-Hedgefonds gemäß § 225 ff. KAGB, lmmobilien-Sondervermögen gemäß § 230 ff. KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspie lraum (individuelle Vermögensverwaltung), die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
2014-04-30:
Der Gegenstand lautet richtig: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß § 225 ff. KAGB, - lmmobilien-Sondervermögen gemäß § 230 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. § 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
2014-10-21:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Zabel, Dirk, Norderstedt, *25.04.1972. Prokura erloschen Gersdorf, Maike, Hamburg, *07.07.1972.
2014-10-29:
Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem der Prokuristen Ralph Petersdorff oder Boris Wetzk; mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Meyer, Birgit, Hamburg, *03.07.1965. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit der Prokuristin Birgit Meyer; mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Petersdorff, Ralph, Rellingen, *19.04.1966; Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *26.03.1970.
2015-07-13:
Bestellt Geschäftsführer: Drießen, Marc, Hamburg, *05.10.1974, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem der Prokuristen Dorothee Nagel, Philipp Petersen oder Jason Taylor: Averbeck, Martina, Hannover, *17.05.1970. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder der Prokuristin Martina Averbeck: Nagel, Dorothee, Hamburg, *01.02.1966; Petersen, Philipp, Hamburg, *06.11.1972; Taylor, Jason, Hamburg, *13.11.1971. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Meyer, Birgit, Hamburg, *03.07.1965; Petersdorff, Ralph, Rellingen, *19.04.1966; Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *26.03.1970. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2015-12-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kurianowicz, Piotr, Hamburg, *10.12.1974; Pauls, Claudia, Hamburg, *28.06.1979.
2016-01-07:
Wohnort berichtigt, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Pauls, Claudia, Uetersen, *28.06.1979.
2016-07-12:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wendt, Christina, Frankfurt am Main, *05.08.1972.
2016-10-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Anderson, Dennis, Hamburg, *07.07.1981.
2017-01-03:
Prokura erloschen Müller, Carmen, Ratzeburg, *02.04.1978. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kaden, Jörg, Wiesbaden, *09.08.1967.
2017-01-13:
Prokura erloschen Anderson, Dennis, Hamburg, *07.07.1981; Averbeck, Martina, Hannover, *17.05.1970; Kurianowicz, Piotr, Hamburg, *10.12.1974; Nagel, Dorothee, Hamburg, *01.02.1966; Petersen, Philipp, Hamburg, *06.11.1972; Taylor, Jason, Hamburg, *13.11.1971.
2017-07-19:
Prokura erloschen Wendt, Christina, Frankfurt am Main, *05.08.1972.
2017-12-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und die Streichung des Abs. 7 des § 14 beschlossen. 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände und Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Container, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Pingel, Falko, Norderstedt, *17.04.1979.
2018-04-24:
Prokura erloschen Seitz, Wolff, Rechtsanwalt, Reinbek, *26.02.1970; Wetzk, Boris, Buchholz in der Nordheide, *26.03.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Brinks, Oliver, Rellingen, *20.09.1967.
2019-04-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Ahrens, Bianca, Hamburg, *20.06.1977; Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *07.10.1967.
2019-05-21:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Drießen, Marc, Hamburg, *05.10.1974.
2019-06-17:
Prokura erloschen Kaden, Jörg, Wiesbaden, *09.08.1967.
2019-07-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches . Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB,- - Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KA GB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AlF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AlF bereits beteiligt ist, - Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände und Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der Spezial-AlF bereits beteiligt ist, - Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AlF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AlF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AlF bereits beteiligt ist." 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AlF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen und ausländischen AlF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
2019-07-10:
Bestellt Geschäftsführer: Wibbeke, Ludger Bernhard, Bergisch Gladbach, *26.03.1967, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
2019-09-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kracke, Jannes Christian, Hamburg, *30.10.1978.
2019-12-05:
Berichtigt bzw. ergänzt, nun: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
2020-01-09:
Prokura erloschen Dr. Ahrens, Bianca, Hamburg, *20.06.1977.
2020-04-23:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2020-05-14:
Bestellt Geschäftsführer: Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *07.10.1967, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Prokura erloschen Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *07.10.1967.
2021-03-29:
Prokura erloschen Löschen, Jörg, Buxtehude, *14.06.1960.
2021-05-03:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Hausladen, Andreas, Frankfurt am Main, *07.10.1967.
2021-09-13:
Geändert , nun Geschäftsführer: Wibbeke, Ludger Bernhard, Hamburg, *26.03.1967, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Prokura erloschen Brinks, Oliver, Rellingen, *20.09.1967.
2021-09-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Beneke, Bastian, Hamburg, *08.04.1986; Kruse, Stefanie, Hamburg, *29.01.1984; Thevajegan, Stefan, Hamburg, *29.07.1986.
2022-07-04:
Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kruse, Stefanie, Hamburg, *29.01.1984; Pauls, Claudia, Krempe, *28.06.1979. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem der Prokuristen Frau Stefanie Kruse oder Frau Claudia Pauls mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Beneke, Bastian, Hamburg, *08.04.1986; Kracke, Jannes Christian, Hamburg, *30.10.1978; Meyer, Birgit, Hamburg, *03.07.1965; Petersdorff, Ralph, Rellingen, *19.04.1966; Pingel, Falko, Norderstedt, *17.04.1979; Thevajegan, Stefan, Hamburg, *29.07.1986.