2021-04-01: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 07.12.2020 und der außerordentlichen Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2020 mit dem Landesverband Straßenverkehrsgewerbe Hamburg e.V. (LSH) mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg VR 14467) verschmolzen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.