2016-04-21: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2016 und der Gesellschafterversammlung der 20.04.2016 vom 20.04.2016 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die HARTING Electric GmbH & Co. KG mit Sitz in Espelkamp übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.