2008-09-25: Die Gesellschafterversammlung hat am 14.03.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00 ) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Sodann hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tage die Erhöhung des Stammkapitals um 25.600,00 EUR auf 51.200,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der HAWO-Markt Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Weener (Amtsgericht Aurich, HRB 110569) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) entsprechend geändert.
2008-09-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der HAWO-Markt Gesellschaft mbH mit Sitz in Weener (Amtsgericht Aurich, HRB 110569) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.