2018-02-02: Firma: HBS Bauwerk Sanierung GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ernst-Augustin-Straße 15, 12489 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von Ausbau- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden, sämtlicher Fassadenarbeiten sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Bombal, Alexander, *05.08.1978, Königs Wusterhausen OT Zeesen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Hartmann, Philipp, *27.05.1987, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Schurig, Sebastian, *24.03.1984, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.10.2017 mit Änderungen vom 23.11.2017 und 25.01.2018 in § 1
2022-05-05: Firma: HBS Bauwerk GmbH; Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist das Stuckakteurhandwerk. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Stuckmanufaktur Hartmann GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 172013 B) und die Bombal + Schurig GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 128436 B), jeweils mit Sitz in Berlin, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.