2020-12-19: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Adam-Klein-Straße 32, 90429 Nürnberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HC24 Wohnen auf Zeit Immobilien GmbH, Weil am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 706114).
2022-02-08: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rothenburger Str. 245, 90439 Nürnberg.
2022-05-18: Ergänzend zur Eintragung lfd. Nr. 3 Spalte 5 b) wird eingetragen: Die Gesellschaft hat bzgl. der beiden Ausgliederungen einen weiteren Nachtrag mit Datum vom 29.04.2022 zum ursprünglichen Ausgliederungsvertrag vom 21.12.2020 und der Ergänzung vom 30.03.2022 beschlossen.
2022-05-18: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.12.2020 und Ergänzung vom 30.03.2022 sowie den Beschlüssen ihrer Gesellschafterversammlungen vom 21.12.2020 und vom 30.03.2022 und der Zustimmung der Inhaberin vom 21.12.2020 und vom 30.03.2022 das unter der Firma HC24 Nürnberg Loschky e.K. mit Niederlassung in Nürnberg betriebene Unternehmen von der Einzelkauffrau Loschky, Michaela, Kleinlangheim, *06.03.1963 übernommen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.12.2020 und Ergänzung vom 30.03.2022 sowie den Beschlüssen ihrer Gesellschafterversammlungen vom 21.12.2020 und vom 30.03.2022 und der Zustimmung der Inhaberin vom 21.12.2020 und vom 30.09.2022 das unter der Firma HC24 Würzburg Loschky e.K. mit Niederlassung in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 8336) betriebene Unternehmen von der Einzelkauffrau Loschky, Michaela, Kleinlangheim, *06.03.1963 übernommen.
2022-05-18: Die Ausgliederung wurde am 17.05.2022 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen . Die Ausgliederung wurde am 13.05.2022 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Würzburg HRA 8336). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.