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HDR Steuerberatungsgesellschaft mbH

Architektur, Buchhaltungsunterlagen, Rechtsbehelfsverfahren..., Finanzbuchhaltung
Adresse / Anfahrt
Oldenfelder Bogen 13
22143 Hamburg
Kontakt
44 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 107 Mitarbeiter
Gründung 1959
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2008. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Die Gesellschaft kann sich an anderen gleichartigen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dohrndorf, Hannelore, Barsbüttel, *27.10.1948; Heinzelmann, Sonja, Barsbüttel, *10.02.1973; Renzi, Melanie, Hamburg, *21.03.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Dohrndorf Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 96141) und der Paltins & Renzi Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 96654) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 17.07.2008. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-10-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.

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