2018-08-16: VR 6662: HEALTHY SAXONY - Verein zur Förderung der Gesundheitswirtschaft e.V., Leipzig . Entstanden durch Verschmelzung des HEALTHY SAXONY e.V. mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden VR 7857) mit dem Verein zur Förderung der Gesundheitswirtschaft in der Region Leipzig (VFG) e.V. mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig VR 4048). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.