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HEC Harald Eul Consulting GmbH

Beratungsservice, Urt, EuGH..., GDDcert, Auskunftsrechts, GDD-Praxishilfe, Livit, Flächenangebot, Lounges zum Austausch, Nebst diversen Büroflächen
Adresse / Anfahrt
Auf der Höhe 34
50321 Brühl
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2013. Geschäftsanschrift: Auf der Höhe 34, 50321 Brühl . Gegenstand: die Beratung rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere Übernahme der Funktion externer Datenschutzbeauftragter sowie die Unterstützung beim Aufbau einer Datenschutzorganisation. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Eul, Harald Josef, Brühl, *14.02.1948; Eul-Löh, Petra, Mönchengladbach, *08.06.1978.

2014-04-16:
Die Gesellschafterversammlung hat am 08.04.2014 beschlossen, das Stammkapital der Gesellschaft um 5.000,00 Euro auf 30.000,00 Euro zum Zwecke der Ausgliederung zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 Abs. 1 zu ändern. Die Absätze 2 und 3 sind entfallen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.04.2014 das von Herrn Harald Josef Eul, Brühl, *14.02.1948 unter der Firma "HEC Harald Eul Datenschutzberatung e. K." mit Sitz in Brühl (Amtsgericht Köln, HRA 29481) betriebene Unernehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-02-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.

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