2013-07-19: Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 56.400,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der HEINEMANN Vertriebs GmbH (Amtsgericht Braunschweig, HRB 110376) beschlossen. Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen. Geschäftsanschrift: Bornhardtstr. 8, 38644 Goslar. Neues Stammkapital: 81.400,00 EUR.
2013-07-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2013 mit der HEINEMANN Vertriebs GmbH mit Sitz in Goslar (Amtsgericht Braunschweig, HRB 110376) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.