2008-12-12: Gegenstand: Landschafts-, Wege- und Sportplatzbau sowie Kanal-, Rohrleitungs- und Straßenbau. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dittmann, Matthias, *28.03.1964, Frankfurt (Oder); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Taubert, Mario Leander, *20.06.1959, Brieskow-Finkenheerd; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.08.2008;17.11.2008 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.11.2008 ist der Gesellschaftsvertrag vor Eintragung der Gesellschaft geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 7 (Gesellschafterversammlung und Beschlüsse), § 8 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung), § 10 (Einziehung), § 14 (Bekanntmachungen) und § 15 (Schlussbestimmungen).
2011-01-07: Grund- oder Stammkapital: 89.900,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 wurde das Stammkapital der Gesellschaft um 64.900,00 EUR auf 89.900,00 Eur erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
2011-02-10: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dittmann, Matthias.
2012-01-27: Die neue Geschäftsanschrift wurde wie folgt im Registerblatt vermerkt: Beeskower Straße 10, 15234 Frankfurt (Oder).
2014-03-04: Gegenstand: Der Erwerb, die Entwicklung und Bebauung, die Verwaltung sowie der Verkauf von Immobilien, Bauträgerleistungen nach § 34 c Gewerbeordnung; die Erschließung von unbebauten Grundstücken; Landschafts-, Wege- und Sportplatzbau sowie Kanal-, Rohrleitungs- und Straßenbau. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).