2007-02-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2006. Gegenstand des Unternehmens: Bauplanung, Bauüberwachung, Projektmanagement, Baukoordination für Sicherheits- und Gesundheitsschutz, Bauleitplanungen, städtebauliche Leistungen jeweils ohne Leistungen im Sinne des § 34 c GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hertrampf, Wolfgang, Zwickau, *25.09.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-04-19: Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: HERTRAMPF Bauplanungs- & Ingenieurbüro GmbH. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hertrampf, Dirk, Wilkau-Haßlau, *24.07.1980; Hertrampf, Tobias, Zwickau, *16.02.1984.
2017-01-13: Bestellt: Geschäftsführer: Hertrampf, Tobias, Zwickau, *16.02.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hertrampf, Tobias, Zwickau, *16.02.1984.
2022-07-20: Die ibh - Ingenieurbüro Andreas Hänel GmbH mit Sitz in Schwarzenberg/Erzgeb. ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.