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Heun Treuhand GmbH

ZIP-Dateien, Dateianhang, KWG..., Betriebsanschrift, Finanzportfolioverwaltung
Adresse / Anfahrt
Sunderhues Esch 14
48683 Ahaus
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-29:
Gesellschaftsvertrag vom 12.03.1985 zuletzt geändert am 23.09.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 35.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.

2022-03-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 3 und mit ihr die Änderung der Firma und die Änderung des Unternehmensgegensandes beschlossen. Neue Firma: Heun Treuhand GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Vermittlung von Finanzierungen, die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis , die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) und die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

2022-04-07:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Alleingesellschafterin vom 09.03.2022 und der Alleingesellschafterin der HiS-Assekuranz GmbH vom 09.03.2022 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die HiS-Assekuranz GmbH mit Sitz in Ahaus als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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