2005-05-09: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29. April 2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. April 2005 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Heinz Farwick GmbH Tischlerei und Innenausbau mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 18500) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-10-17: Die Gesellschaftsversammlung hat am 23.09.2008 beschlossen, die Firma, den Gegenstand der Gesellschaft und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern. Weiter wurde am 23.09.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,37 um EUR 2.741,63 auf EUR 105.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Neue Firma: H.F.-Bestatter in Essen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Bestattungsunternehmens.
2009-10-09: Die Gesellschafterversammlung hat am 24.04.2009 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz) zu ändern. Geschäftsanschrift: Hinseler Hof 9, 45277 Essen. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Farwick -Bestatter in Essen-, 45133 Essen, Geschäftsanschrift: Frankenstraße 105, 45133 Essen; Geile -Bestatter in Essen-, 45257 Essen, Geschäftsanschrift: Endemannhöhe 23, 45257 Essen; Schröer - Bestatter in Essen - Zweigniederlassung der H.F.-Bestatter in Essen GmbH, 45149 Essen, Geschäftsanschrift: Raadter Str. 26, 45149 Essen.
2011-05-13: Nach Änderung der Geschäftsanschrift nunmehr: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Farwick -Bestatter in Essen- Zweigniederlassung der H.F.-Bestatter in Essen GmbH, 45277 Essen, Geschäftsanschrift: Hinseler Hof 9a, 45277 Essen.
2011-08-19: Die Gesellschafterversammlung hat am 04.08.2011 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) zu ändern sowie diesen insgesamt neu zu fassen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2016-10-04: Bestellt zum Geschäftsführer: Farwick, Simone, Essen, *16.07.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-03-31: Die Gesellschafterversammlung hat am 31.01.2017 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 7 zu ändern. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Farwick, Heinz, Essen, *08.01.1950, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-12-27: Zweigniederlassung errichtet unter der Firma: Hardick-Bestatter in Essen- Zweigniederlassung der H.F.-Bestatter in Essen GmbH, 45134 Essen, Geschäftsanschrift: Frankenstraße 118, 45134 Essen; Rochus-Bestatter in Essen- Zweigniederlassung der H.F.-Bestatter in Essen GmbH, 45133 Essen, Geschäftsanschrift: Meisenburgstraße 51, 45133 Essen. Nach Änderung der Geschäftsanschrift nunmehr: Geile -Bestatter in Essen- Zweigniederlassung der H.F.-Bestatter in Essen GmbH, 45257 Essen, Geschäftsanschrift: Byfanger Str. 22, 45257 Essen.
2020-07-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Joh. Hardick GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 5017) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Heinz Farwick GmbH Tischlerei und Innenausbau mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 18500) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Bestattungsinstitut Joh. Hardick GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 5017) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.