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HG Immobilien Objektgesellschaft Invalidenstraße GmbH

Europacity, DGNB, Bürogebäude Lehrter..., Bürogebäude Lehrter Campus, Deckensegel
Adresse / Anfahrt
Gerichtsstraße 1
56068 Koblenz
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-05-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Stammkapital) beschlossen und hiermit die Firmenänderung sowie die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg, HRB 131081 B) nach Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2011 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Löhrstraße 113, 56058 Koblenz. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von bebauten und unbebauten Grundstücken, insbesondere in der Invalidenstraße in Berlin. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Zander, Kerstin, Zossen, *27.01.1970. Bestellt als Geschäftsführer: Helou, Valentin, Berlin, *24.03.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-12:
Änderung der Geschäftsanschrift: Gerichtsstraße 1, 56068 Koblenz.

2021-04-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2021 mit der HG Immobilien - Objekt Gesellschaft am Hauptbahnhof GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 22326) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.