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HGA Real Estate GmbH

Immobilien, Immobilienportfolios, Fondsmanagement..., Assetmanagement, HSH
Adresse / Anfahrt
Burchardstraße 8
20095 Hamburg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2012-11-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2012 mit Änderung vom 12.11.2012. Geschäftsanschrift: Herrmannstraße 13, 20095 Hamburg. Gegenstand: die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien sowie Rechten an diesen und sonstigen Anlageobjekten, die Verwaltung, Veräußerung und Abwicklung von Beteiligungen an Gesellschaften mit diesen und weiteren Tätigkeiten im Immobilienbereich, sowie die Ubernahme von Holdingfunktionen für diese, und zwar auf eigene Rechnung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Mbonimana, David Antoine, Seevetal, *16.04.1976; von Stryk, Lutz, Holm, *03.11.1959, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Beuermann, Paul-Friedrich, Hamburg, *16.03.1955; Dr. Klingels, Bernd Reiner, Hamburg, *21.08.1973. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HSH Real Estate AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 80145) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 01.02.2012 mit Änderung vom 12.11.2012. Mit der HSH Nordbank AG mit dem Doppelsitz in Hamburg und Kiel (Amtsgericht Hamburg, HRB 87366 und Amtsgericht Kiel, HRB 6127 Kl) als herrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Ergebnisabführungsvertrag) vom 07.11.2005, dem die Hauptversammlung am 01.12.2005 zugestimmt hat.

2012-12-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2012 und der Gesellschafterversammlung der Firma HGA Bavaria Office GmbH vom 04.12.2012 und der Gesellschafterversammlung der Firma USTXVII Beteiligungs GmbH vom 04.12.2012 mit der der HGA Bavaria Office GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 103905) sowie mit der USTXVII Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 98997) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-08-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von mittelbar gehaltenen Immobilien und sonstigen von der Gesellschaft mittelbar gehaltenen Anlageobjekten, die Verwaltung, Veräußerung und Abwicklung von Beteiligungen an Gesellschaften mit diesen und weiteren Tätigkeiten im Immobilienbereich, sowie die Übernahme von Holdingfunktionen für diese, und zwar auf eigene Rechnung.

2013-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 1 Abs. 1 (Firma) und 9 (Beirat). Neue Firma: HGA Real Estate GmbH.

2013-09-12:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Mbonimana, David Antoine, Seevetal, *16.04.1976. Geändert, nun Geschäftsführer: von Stryk, Lutz, Holm, *03.11.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der HSH Nordbank AG mit dem Doppelsitz in Hamburg und Kiel (Amtsgericht Hamburg, HRB 87366 und Amtsgericht Kiel, HRB 6127 Kl) am 07.11.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Ergebnisabführungsvertrag) ist durch Kündigungvom 28.08.2013 mit Wirkung zum 31.08.2013 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2014-07-09:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Burchardstraße 8, 20095 Hamburg.

2014-10-21:
Prokura erloschen Beuermann, Paul-Friedrich, Hamburg, *16.03.1955. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ruf, Julia, Buchholz i.d.N., *07.11.1986.

2016-08-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Fastlane 1. Real Estate GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-08-17:
Prokura erloschen Ruf, Julia, Buchholz i.d.N., *07.11.1986. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Helm, Steffen, Hamburg, *18.03.1982.

2020-07-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AVUS Fondsbesitz und Management GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-03:
Prokura erloschen Helm, Steffen, Hamburg, *18.03.1982. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Oertel, Sabine, Hamburg, *23.08.1972. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AVUS Grundstücksverwaltungs-GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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