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HH Dienstleistungen GmbH & Co. KG

ITTEX, Browser-Erfahrung, Benutzerdaten..., Verkehrsflächen, Kehrarbeiten, Handkehrmaschinen, Kleinflächenkehrmaschine
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 11
72585 Riederich
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-25:
(Führung eines Meisterbetriebes für professionelle Reinigung, insbesondere die Gestellung von kommunalen Spezialfahrzeugen, Übernahme von Winterdiensten für Großflächen, Instandhaltungsarbeiten, Reinigung von Gewerbe-, Industrie- und öffentlichen Gebäuden und Außenflächen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäften.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 11, 72585 Riederich. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HH Verwaltungs-GmbH, Riederich (Amtsgericht Stuttgart HRB 761454).

2017-08-31:
Der Einzelkaufmann Henzler, Helmut, Riederich, *01.03.1960 hat als Inhaber der Firma "Henzler Dienstleistungen e. K.", Riederich das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 18.08.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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