2014-02-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2013 mit Änderung vom 15.01.2014. Geschäftsanschrift: Gehrumer Straße 6, 19258 Nostorf OT Rensdorf . Gegenstand: Handel mit Waren aller Art, insbesondere Handel mit Baustoffen aller Art, Handel mit Futtermitteln, Handel mit Reitsportartikeln, Holzbau, landtechnische Lohnarbeiten, Produktion von Agrarprodukten, Mutterkuhhaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schumacher, Roland, Nostorf OT Rensdorf, *02.10.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-10-08: Gemäß § 10 HGB wird bekannt gemacht, dass der Entwurf eines Verschmelzungsplanes beim Handelsregister Schwerin eingereicht worden ist. 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122 d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):a) Die Holzbau Rensdorf Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Birmingham, Great Britain, eingetragen im Register of Companies for England and Wales, Britain, Company No. 5433794, als übertragende Gesellschaft sowie b) die HHL Rensdorf GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Nostorf OT Rensdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HR B 11755 als übernehmende Gesellschaft.2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehenhinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 dSatz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der HHL Rensdorf GmbH unter deren Geschäftsanschrift Gehrumer Straße 6, 19258 Rensdorf, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden HHL Rensdorf GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrecht nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft Holzbau Rensdorf Limited kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vg. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 15 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter Weder bei der HHL Rensdorf GmbH noch bei der Holzbau Rensdorf Limited existieren Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechtekönnen jederzeit bei der HHL Rensdorf GmbH kostenlos angefordert werden.
2021-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Holzbau Rensdorf Limited, Birmingham (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5433794) beschlossen. 26.000,00 EUR.
2021-09-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 11.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.11.2020 mit der Holzbau Rensdorf Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.