2021-02-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2021. Geschäftsanschrift: Edisonstraße 11, 85716 Unterschleißheim. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Ingenierbüros für für Elektroplanung, technische Gebäudeausrüstung sowie damit zusammenhängende Beratung von Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Henkelmann, Rayk, Unterschleißheim, *12.05.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-02-26: Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Betrieb eines Ingenieurbüros für Elektroplanung, technische Gebäudeausrüstung sowie damit zusammenhängende Beratung von Unternehmen.
2021-07-08: Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2021 mit Nachtrag vom 05.05.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Firma Rayk Henkelmann Ingenieur Büro e.K. mit dem Sitz in Unterschleißheim und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.04.2021 mit Nachtrag vom 05.05.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2021 und Zustimmung des Inhabers vom 28.04.2021 das unter der Firma Rayk Henkelmann Ingenieur Büro e.K. mit Niederlassung in Unterschleißheim betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Henkelmann, Rayk, Unterschleißheim, *12.05.1977, übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-07-16: Die Ausgliederung wurde am 13.07.2021 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .