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HIMSS Europe GmbH

DigitalRadar, Digitalisierungsgrad, Versorgungsstrukturen..., Konsortium, APAGBI, Swiss eHealth Summit, Buren
Adresse / Anfahrt
Bertha-Benz-Straße 5
10557 Berlin
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5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2013-09-19:
; HIMSS Europe Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt); Berlin; Geschäftsanschrift:; Kurfürstenstraße 114, 10787 Berlin; 1. Ausbildung, Entwicklung und Verbesserung in allen Bereichen der Informations- und Datenverarbeitungssysteme im Gesundheitswesen durch Konferenzen, Seminare, Kommunikation, Publikationen und andere Programme und Aktivitäten, 2. Betrieb, Entwicklung und Verbesserung von Informations- und Datenverarbeitungssystemen im Gesundheitswesen sowie Pflege, Entwicklung und kommerzielle Vermarktung von Informationsdienstleistungen im Gesundheitswesen, 3. Verwaltung eigenen Vermögens, 4. weitere gewerbliche Aktivitäten, die keiner Erlaubnis unter dem Kreditwesengesetz (KWG) erfordern. Stamm- bzw. Grundkapital: 1,00 EUR; Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.; Geschäftsführer:; 1. Bonfini, Jeremy T., *13.08.1977, McMurray, Pensylvania/USA; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer:; 2. Buddrus, Uwe, *10.05.1971, Naunhof; Geschäftsführer:; 3. Herzog, Rainer, *03.09.1963, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.06.2010 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2013 ist der Sitz der Gesellschaft von Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 26489) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz).; Tag der ersten Eintragung: 21.09.2010.

2013-10-01:
Firma: HIMSS Europe GmbH Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2013 ist das Stammkapital um 24.999 EUR auf 25.000 EUR erhöht und der Gesesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 4 (Stammkapital)..

2013-12-10:
Prokura: 1. Eberhart, Martin, *02.01.1975, Berlin; Einzelprokura; 2. James, Dennis, *26.06.1961, Palatine/Illinois, Vereinigte Staaten; Einzelprokura

2014-01-31:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Lennéstraße 9, 10785 Berlin

2014-01-31:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Buddrus, Uwe

2014-05-26:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Es wurde der Entwurf des Verschmelzungsplanes betreffend die Verschmelzung der So2Say Communications Ltd. mit Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Companies House (England) unter Nr. 5807127 als übertragende Gesellschaft auf die HIMSS Europe GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 152823 B als übernehmende Gesellschaft, zum Handelsregister eingereicht. Bei der So2Say Communications Ltd. handelt es sich um eine Private Limited Company nach englischem Recht, die über eine Zweigniederlassung in Berlin verfügt (Amtsgericht Charlottenburg HRB 102723 B). Bei der HIMSS Europe GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die zuvor genannten Gesellschaften beteiligt (§ 122 d S. 2 Nr. 2, 3 UmwG). Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich dieser grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 d S. 2 Nr. 4 UmwG): Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (HIMSS Europe GmbH) können gemäß §122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der HlMSS Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Keithstraße 14, 10787 Berlin, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der lnsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine lndividualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden HIMSS Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (So2Say Communications Ltd.) kann gemäß REG. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (Meeting of Creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. REG 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der HIMSS Europe GmbH, Herrn Rainer Herzog, Keithstraße 14, 10787 Berlin, angefordert werden.

2014-12-04:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Es wurde der Entwurf des Verschmelzungsplanes betreffend die Verschmelzung der So2Say Communications Ltd. mit Sitz in Leeds, Großbritannien, eingetragen im Companies House (England) unter Nr. 5807127 als übertragende Gesellschaft auf die HIMSS Europe GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 152823 B als übernehmende Gesellschaft, zum Handelsregister eingereicht. Bei der So2Say Communications Ltd. handelt es sich um eine Private Limited Company nach englischem Recht, die über eine Zweigniederlassung in Berlin verfügt (Amtsgericht Charlottenburg HRB 102723 B). Bei der HIMSS Europe GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die zuvor genannten Gesellschaften beteiligt (§ 122 d S. 2 Nr. 2, 3 UmwG). Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich dieser grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 d S. 2 Nr. 4 UmwG): Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (HIMSS Europe GmbH) können gemäß §122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der HlMSS Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Lennéstraße 9, 10785 Berlin, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der lnsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine lndividualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden HIMSS Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (So2Say Communications Ltd.) kann gemäß REG. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (Meeting of Creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. REG 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der HIMSS Europe GmbH, Herrn Rainer Herzog, Lennéstraße 9, 10785 Berlin, angefordert werden.

2015-03-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Herzog, Rainer; Geschäftsführer: 4. Bryant, Stephen John Frederick, *08.07.1970, Harrogate/Vereinigtes Königreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2015-07-27:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2015 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der so2say communications Ltd. mit Sitz in Leeds, Großbritannien (Companies House of England and Wales, Company No. 5807127) um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).

2015-07-27:
Rechtsverhaeltnis: Die so2say communications Ltd. mit Sitz in Leeds, Großbritannien (Companies House of England and Wales, Company No. 5807127) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 25.06.2015, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2015 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 20.05.2015 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2015-09-08:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. James, Dennis

2016-12-05:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin

2018-08-08:
Geschäftsführer: 5. Steinberg, Bruce David, *13.12.1956, London/Vereinigtes Königreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 6. Wolf, Harold Frederick, *27.06.1957, Denver, Colorado/Vereinigte Staaten; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Bonfini, Jeremy T. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Bryant, Stephen John Frederick

2019-10-02:
Geschäftsführer: 7. Dr. Krolop, Sebastian, *10.06.1971, Köln

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