2008-10-13: Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma ), § 2 ( Gegenstand ) und § 3 ( Stammkapital ) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "SCHLÜSSELFERTIGBAU GmbH HINTZENSTERN", Münsingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 370593) um 50.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: HINTZENSTERN GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Planung und Erstellung von Bauwerken aller Art unter Vergabe der handwerklichen Arbeiten an Fachbetriebe sowie die Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Vermögenswerten. Stammkapital nun: 102.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hintzenstern, Jürgen Wilhelm Friedrich, Münsingen, *02.06.1940; Hintzenstern, Frank Jürgen, Münsingen, *20.06.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hintzenstern, Ingrid, geb. Hermann, Münsingen, *02.12.1950.
2008-10-20: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2008, geändert am 28.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SCHLÜSSELFERTIGBAU GmbH HINTZENSTERN", Münsingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 370593) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.