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HK-Industriebedarf GmbH

Trackingmechanismen, Warenkorbes, Versandarten..., Anlieferung, Schnellerfassung, Anmelden/Registrieren, Scanfunktion, Zahlungs, Firmen-LKW, Kundenebene
Adresse / Anfahrt
Kühlerstraße 18
47445 Moers
2x Adresse:

Hovener Straße 56
41066 Mönchengladbach


Twiete 29
58706 Menden (Sauerland)


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2014. Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 3, 59423 Unna . Gegenstand: Der Handel mit Werkzeugen, Industriebedarf und PSA sowie Vermittlung von Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Deifuß, Peter, Unna, *11.03.1961. Geschäftsführer: Krause, Heiko, Moers, *06.08.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-01-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Deifuß, Peter, Unna, *11.03.1961.

2018-03-09:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Kühlerstraße 18, 47445 Moers.

2019-07-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR auf nunmehr 27.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der M & M Industriebedarf GmbH mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve HRB 14535) beschlossen. Neues Stammkapital: 27.500,00 EUR.

2019-07-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom 27.06.2019 mit der M & M Industriebedarf GmbH mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve, HRB 14535) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR auf nunmehr 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Otto Steinbrink, Techn. Großhandel GmbH mit Sitz in Menden (Amtsgericht Arnsberg, HRB 11474) beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.

2021-08-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 20.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2021 mit der Otto Steinbrink, Techn. Großhandel GmbH mit Sitz in Menden (Amtsgericht Arnsberg, HRB 11474) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.