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HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH

Finanzdienstleistungen, IMMAC, DFV..., Presseanfrage zur Verfügung, Performancebericht, Renditefonds, Anleger, Spezial-AIF, Sonderausschüttung
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Große Theaterstraße 31-35
20354 Hamburg
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mind. 29 Mitarbeiter
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9x HR-Bekanntmachungen:

2020-06-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2020 mit Änderung vom 22.06.2020. Geschäftsanschrift: Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung geschlossener lmmobilienfonds und geschlossener inländischer, EU- und ausländischer Investmentvermögen, welche nicht in Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes investieren, insbesondere durch Übernahme der Konzeption, des Portfolio- und Risikomanagements, administrativer Tätigkeiten für ein oder mehrere Investmentvermögen sowie des Vertriebs von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Ruttmann, Tim Walter, Hamburg, *22.05.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bothe, Kathrein, Hamburg, *17.04.1963; Kohl, Lutz, Kiel, *03.04.1966. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG, Hamburg nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.06.2020.

2020-07-16:
Einzelprokura: Seher, Thorsten, Schenefeld, *05.03.1968.

2020-08-20:
Mit der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT, Hamburg als herrschendem Unternehmen ist am 13.08.2020 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2020-09-15:
Bestellt Geschäftsführer: Kohl, Lutz, Hamburg, *03.04.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Kohl, Lutz, Kiel, *03.04.1966.

2020-12-09:
Der mit der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT Hamburg am 13.08.2020 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.11.2020 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020 hat der Änderung zugestimmt.

2021-08-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs . Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Investmentvermögen, geschlossenen inländischen Publikums-AIF und Spezial-AIF, offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF sowie geschlossenen und offenen EU-Spezial-AIF. 2. Die geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 KAGB; b) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; f) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis f) investieren; h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis e) und Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB investieren. 3. Die geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 KAGB; b) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; f) Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB; g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis e) und Gelddarlehen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB investieren; h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis f) investieren. 4. Die offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Nr. 2 KAGB, c) Derivate zur Absicherung im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB, e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, f) Beteiligungen an Immbilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB sowie g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände eines Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. 5. Die allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Nr. 2 KAGB, c) Derivate zur Absicherung im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB, e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, f) Beteiligungen an Immbilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB sowie g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände eines Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. 6. Hegdefonds oder Dachhedgefonds werden nicht von der Gesellschaft auferlegt. 7. Daneben kann die Gesellschaft die geschlossenen und offenen EU-Spezial-AIF im Sinne einer kollektiven Vermögensverwaltung verwalten, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind.

2021-08-09:
Berichtigt, nun 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs . Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Investmentvermögen, geschlossenen inländischen Publikums-AIF und Spezial-AIF, offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF sowie geschlossenen und offenen EU-Spezial-AIF. 2. Die geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 KAGB; b) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; f) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis f) investieren; h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis e) und Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB investieren. 3. Die geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 KAGB; b) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; f) Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB; g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis e) und Gelddarlehen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB investieren; h) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche ausschließlich in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis f) investieren. 4. Die offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Nr. 2 KAGB, c) Derivate zur Absicherung im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB, e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB sowie g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände eines Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. 5. Die allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB können in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§ 194 und 198 Nr. 2 KAGB, c) Derivate zur Absicherung im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB, d) Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB, e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB sowie g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3 KAGB, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände eines Immobilien-Sondervermögens erforderlich sind. 6. Hedgefonds oder Dachhedgefonds werden nicht von der Gesellschaft aufgelegt. 7. Daneben kann die Gesellschaft die geschlossenen und offenen EU-Spezial-AIF im Sinne einer kollektiven Vermögensverwaltung verwalten, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind.

2022-01-12:
Bestellt Geschäftsführer: Seher, Thorsten, Hamburg, *05.03.1968, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Prokura erloschen Seher, Thorsten, Schenefeld, *05.03.1968.

2022-02-11:
Wohnort berichtigt: Geschäftsführer: Seher, Thorsten, Schenefeld, *05.03.1968, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

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