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HKS Betonwerk West GmbH & Co. KG

Betonverbund, GeoKoffer, Betontechnologie..., Bestellannahme, Baustoffindustrie im Grossraum, BETONBESTELLUNG, Silozug, Schwestergesellschaft
Adresse / Anfahrt
Fellbacher Straße 4
71686 Remseck am Neckar
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-05-27:
(Herstellung und der Vertrieb von Transportbeton, sowie die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernder Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie ist zum Kauf und Verkauf und zur An- und Vermietung von Transportbetonanlagen einschließlich dazu gehörender Grundstücke befugt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fellbacherstraße 4, 71686 Remseck am Neckar. Allgemeine Vertretungsregelung: Die persönlich haftende Gesellschafterin und die jeweiligen Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: HKS Betonwerk West Verwaltungs-GmbH, Remseck am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 744845), einzelvertretungsberechtigt.

2015-06-09:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kornwestheimer Transportbeton Verwaltungs GmbH, Kornwestheim , einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: HKS mobile Anlagen GmbH, Remseck am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 744845). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.05.2015 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Kornwestheimer Transportbeton GmbH & Co. KG", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 200965) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-06-12:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 09.06.2015 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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