2019-03-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2019. Geschäftsanschrift: Stich 2, 52249 Eschweiler. Gegenstand: sind Verarbeitung von Metallteilen und Schweisskonstruktionen und dazugehöriger Handel, Schlosserei und Stahlbau, sowie artverwandte Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schnabel, Heinrich Konrad, Aldenhoven, *30.08.1945, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-07-30: Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über folgende geplante Verschmelzung eingereicht worden:1. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:a) HKS METALL-UND-SCHWEISSTECHNIK LIMITED, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Office 6 10 Great Russell Street, London, WC1B 3BQ, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company No. 5513987, als übertragende Rechtsträgerin, b) HKS Metall- und Schweißtechnik GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln, Anschrift: Stich 2 in 52249 Eschweiler, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter Registernummer HRB 97658, als übernehmende Rechtsträgerin. 2. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern: a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der HKS Metall- und Schweißtechnik GmbH unter deren Geschäftsanschrift Stich 2 in 52249 Eschweiler geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden HKS Metall- und Schweißtechnik GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (HKS METALL-UNDSCHWEISSTECHNIK LIMITED) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergeseilschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit kostenlos bei der HKS Metall- und Schweißtechnik GmbH angefordert werden. Die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft befindet sich nach wie vor in Stich 2, 52249 Eschweiler.
2019-12-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 03.07./26.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 26.08.2019 mit der HKS METALL-UND-SCHWEISSTECHNIK LIMITED mit Sitz in London/Vereinigtes Königreich (Companies House, No.05513987) verschmolzen.