2009-08-18: (Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Scheidle KMU Steuerberatungsgesellschaft Verwaltungs-GmbH, Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 22886), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-09-01: Firma geändert, nun: Scheidle KMU Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Scheidle KMU Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 18205) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-01-17: Firma geändert, nun: HLB Augsburg Steuerberatungsgesellschaft KMU GmbH & Co. KG. Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: HLB Augsburg Steuerberatungsgesellschaft KMU Verwaltungs-GmbH, Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 22886), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-02-04: Firma geändert, nun: HLB AUGSBURG Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG.
2021-02-16: Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: HLB Augsburg Schwaben Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 22886), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-02-23: Firma geändert, nun: HLB Augsburg Schwaben GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.
2021-06-22: Erteilt: Einzelprokura: Seuster, Angelika, Augsburg, *07.07.1959. Die HLB AUGSBURG Treuhand PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Jahn Schmid Seuster Wellens mit dem Sitz in Augsburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-07-13: Die HWP Hirner & Partner mbB Wirtschaftsprüfer, vereid. Buchprüfer, Steuerberater, landwirtschaftliche Buchstelle mit dem Sitz in Günzburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.