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HLS Eurocustoms24 Zollservice GmbH & Co. KG

Sonstige Dienstleistungen, Zollabfertigung, Zgoda..., Zollrechner, Zollagentur, Zollabwicklung, Zolltarifnummer, Transitabfertigung, Zollsatz, Zwecks, Gdynia
Adresse / Anfahrt
Am Windhukkai 5
20457 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 2010
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-10-16:
(Die Zollspedition, Im- und Exportzollabfertigung, Hafenlogistik und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Windhukkai 9, 20457 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HLS Eurocustoms24 Zollagentur GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 124207).

2015-06-16:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Windhukkai 5, 20457 Hamburg.

2016-06-28:
Einzelprokura: Andrzejewska, Marta, Hamburg, *08.06.1980. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.05.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 23.06.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Andrzejewski, Radoslaw, Hamburg, *24.08.1977 unter der Firma HLS EUROCUSTOMS24 e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.06.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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