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HO Capital Invest GmbH

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Beethovenstraße 48
60325 Frankfurt am Main
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Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2014 Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma,Sitz und Geschäftsjahr) sowie § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 155548 B) nach Frankfurt am Main, beschlossen. Geschäftsanschrift: c/o Hubertus Osterwind, Beethovenstr. 48, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Verwaltung eigener Vermögenswerte. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Koglin, Andreas, Bonn, *17.10.1964. Bestellt als Geschäftsführer: Osterwind, Hubertus, Frankfurt am Main, *07.07.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-05-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Beethovenstr. 48, 60325 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: ist der Erwerb und die Entwicklung von Unternehmen und Immobilien mit dem Ziel der Wertsteigerung, der Verkauf von Unternehmens- und Immobilienbeteiligungen, die Erbringung von Managementleistungen sowie die Unternehmensberatung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.

2014-07-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1.1 (Firma) und 3.1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: HO Capital Invest GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.

2017-09-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HO Innovation Capital Invest GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.