2010-01-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2009. Geschäftsanschrift: Braasstraße 6, 31737 Rinteln. Gegenstand: Produktion und Handel von Campingerzeugnissen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichen und ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben, zu vertreten oder zu gründen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und zu unterhalten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ruhe, Torsten, Rinteln, *02.06.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der WARU - Wertvolles aus Aluminium GmbH mit Sitz in Rinteln (Amtsgericht Stadthagen HRB 2472) als herrschendem Unternehmen ist am 31.07.2009 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2014-09-22: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WARU - Wertvolles aus Aluminium GmbH am 17.09.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
2014-09-22: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.04.2014 mit der WARU - Wertvolles aus Aluminium GmbH mit Sitz in Rinteln (Amtsgericht Stadthagen, HRB 2472) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.