2016-06-07: (Die Verwaltung und Nutzung des der Gesellschaft gehörenden Vermögens, insbesondere von Grundeigentum und Beteiligungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schäferhauser Straße 2, 73240 Wendlingen am Neckar. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HOS Anlagen und Beteiligungen, Verwaltungs-GmbH, Wendlingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 220225), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-06-16: Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HOS Holding GmbH & Co. KG", Wendlingen am Neckar hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.05.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.05.2016 Teile ihres Vermögens (gesamter Geschäftsbetrieb) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-06-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.05.2016 mit Nachtrag vom 22.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.05.2016 und vom 22.06.2016 den steuerlichen Teilbetrieb "Wasserkraftwerke" auf die Kommanditgesellschaft "HOS Energie GmbH & Co. KG", Wendlingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 732184) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.