2015-12-17: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 5 und 6 BauKaG. Die für die Beratenden Ingenieure nach dem BauKaG bestehenden Pflichten werden von der Partnerschaft beachtet. Ist nur ein Partner bestellt, so vertritt er die Partnerschaft allein. Sind mehrere Partner bestellt, so wird die Partnerschaft durch zwei Partner gemeinsam vertreten. Partner: Kahle, Wolfgang, Bau-Ingenieur, Mitglied der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau, Füssen, *21.05.1949. Partner: Helmprecht, Peter, Beratender Bau-Ingenieur, Erding, *24.02.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.