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HPG Capital GmbH & Co. KG

Immobilieninvestments, Immobilieninvestitionen, Immobilienprojekte...
Adresse / Anfahrt
Teilfeld 5
20459 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-12-22:
(Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF), bei denen es sich ausschließlich um Spezial-AIF handelt, auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 lit. a) KAGB. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung von Finanzanlagen i. S. d. § 34f, Abs. 1 Satz 3 GewO und die Erbringung allgemeiner Unternehmens-, Transaktions- sowie Immobilien-Beratungsleistungen. Hiervon ausgenommen sind jeweils Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, soweit für diese eine Erlaubnis gemäß § 32 KWG erforderlich ist sowie sonstige Geschäfte, sofern für diese, neben § 34 GewO, eine weitere Erlaubnis nach GewO erforderlich ist. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Teilfeld 5, 20459 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HPG Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 110874). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HPG Capital GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 139940) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.11.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.