2020-12-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2020 mit Änderung vom 26.11.2020. Geschäftsanschrift: Marschallweg 6, 22111 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Lager- und Logistikarbeiten, Dienstleistungsarbeiten, Kurierfahrten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Gesellschaftsversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Jeder Geschäftsführer hat die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vetreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Dies kann durch Gesellschafterbeschluss aufgehoben werden. Geschäftsführer: Attia, Hany Mohamed Abdou, Hamburg, *09.11.1991, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
2021-09-03: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Hany Attia H.P.T. Hamburger Packteam e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 126866) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 05.08.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Attia, Hany Mohamed Abdou, Hamburg * 09.11.1991 unter der Firma Hany Attia H.P.T. Hamburger Packteam e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 126866) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.09.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.