2009-08-12: persönlich haftender Gesellschafter: 1. Knüppel Verwaltungs-GmbH, Büsum (Amtsgericht Pinneberg, HRB 8146 PI), mit der für sich sowie ihre Organe geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft..
2009-12-18: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2009; 27.10.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die HMR Knüppel GmbH mit Sitz in Büsum (Amtsgericht Pinneberg, HRB 786 ME) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..