Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

HR-PERFECT Unternehmerberatung GmbH

Beratung und Consulting, Personalarbeit, Rekrutierungsprozess..., INQA, Personalmanagements, HR-Software
Adresse / Anfahrt
Schafberg 14
27432 Bremervörde
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2016
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-08-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2019. Geschäftsanschrift: Schafberg 14, 27432 Bremervörde. Gegenstand: Die Unternehmensberatung, Interim Management, Personalmanagement, Personal- und Stellenvermittlung, Personalauswahl mit Hilfe von Eignungstests, Personalanwerbung, Vermittlung von Verträgen für Dritte über Erbringung von Dienstleistungen im Bereich "Human Resources", Beratung in Fragen der Geschäftsführung und Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hensel, Jörg Thomas, Bremervörde, *10.09.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Hensel Jörg Thomas, Bremervörde, *10.09.1965 unter der Firma HR-PERFECT Unternemhensberatung e.K. in Bremervörde betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.08.2019. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing