2009-01-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Musterprotokoll vom 01.11.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2008 hat Änderungen des Musterprotokolls in Ziffer 1 (Firma, Sitz) und Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihnen die Änderung der Firma, die Sitzverlegung von Bonn (bisher AG Bonn HRB 16546) nach Niederkassel sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Goerdeler Str. 13, 53859 Niederkassel. Gegenstand: Vermittlung von Kundenaufträgen und Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Telekommunikation. Stammkapital: 12,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Rüttgers, Daniela, Niederkassel, *06.06.1972. Nicht mehr Geschäftsführer: Boehncke, Hans-Jochen, Koblenz, *02.03.1967.
2010-04-07: Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Vermittlung von Kundenaufträgen und Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Telekommunikation, die Eventorganisation, der Kiosk- und Imbissbetrieb sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
2016-09-13: Das Registergericht hat festgestellt, dass der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer aufgrund eines Ausschlussgrundes im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 b) GmbHG nicht befugt ist, dieses Amt auszuüben. Damit handelt es sich bei der Eintragung des Geschäftsführers im Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nach § 395 FamFG von Amt wegen zu löschen ist.Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
2016-11-07: Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Rüttgers, Daniela, Niederkassel, *06.06.1972