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HRP Jens Holzhauer Racing Promotion e.K.

Produkt/Dienstleistung, Gesetzgeber gewährte Recht, CATAMA..., Webseiten-Erlebnisses, Monate Bestätigter, Monate Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf, Motorex
Adresse / Anfahrt
Lenzener Chaussee 18
19322 Wittenberge
1x Adresse:

Lenzener Straße 38
19322 Wittenberge


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-08-15:
Der Unternehmensteil "Motorrad-Rennsport" ist gemäß Ausgliederungsplan vom 28.05.2013 aus dem Vermögen des Inhabers auf die neu gegründete "HRP Holzhauer Racing Promotion GmbH" mit Sitz in Wittenberge (Amtsgericht Neuruppin HRB 10530) ausgegliedert. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-09-15:
Name der Firma: Geändert, nun: HRP Holzhauer Racing Promotion e. K. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage ist die HRP Holzhauer Racing Promotion GmbH mit Sitz in Wittenberge (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10530) durch Übertragung ihres Vermögens auf das Vermögen ihres Alleingesellschafters, Jens Holzhauer, verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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